Autofahrer sollen nicht entmündigt werden
Der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments hat die neue EU-Verordnung zu Sicherheitssystemen für Kraftfahrzeuge (Trilogeinigung) verabschiedet.
90 Prozent aller Verkehrsunfälle sind auf menschliches Versagen zurückzuführen. Viele Autohersteller bieten deshalb schon heute Assistenzsysteme an, um Fahrer zu unterstützten und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Intelligente Geschwindigkeitsassistenten sollen künftig den Fahrer auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. Ein automatisches Abbremsen des Fahrzeugs ist damit aber nicht verbunden. Schließlich soll der Fahrer nicht entmündigt werden. Besonders vor Schulen oder Kindergärten schadet es aber sicherlich nicht, wenn man an das Tempo erinnert wird."
Hintergrund:
Die künftige EU-Verordnung sieht in neuen Modellen ab 2022 folgende Assistenzsysteme vor: eine Warnung bei Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers (etwa durch Smartphone-Nutzung während der Fahrt), intelligente Geschwindigkeitsassistenz und Rückwärtsfahrsicherheit mit Kamera oder Sensoren sowie Unfalldatenaufzeichnung („Blackbox“), und eine Spurhalteassistenz sowie ein erweitertes Notbremsassistenzsystem. Für Lkw und Busse gelten künftig besondere Vorgaben zur Verbesserung der direkten Sicht der Bus- und Lkw-Fahrer und zur Beseitigung toter Winkel sowie Einführung von Systemen, die schutzbedürftige Straßenverkehrsteilnehmer vor und neben dem Fahrzeug erkennen und beim Abbiegen davor warnen. Die politische Einigung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in sogenannten Trilogverhandlungen erzielt wurde, muss nach der heutigen Abstimmung im Binnenmarktausschuss noch vom Plenum des Europäischen Parlaments und dem Rat als Gremium der Mitgliedstaaten förmlich gebilligt werden.
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